Das Nutzungskonzept
Insgesamt gehören zu den Berliner Bäder-Betrieben 63 Badebetriebseinrichtungen. Davon sind 26 Schwimmhallen, 4 Kombibäder (Hallen- und Sommerbad) für den öffentlichen Badebetrieb (inkl. SSE), weitere 7 nicht öffentliche Schwimmeinrichtungen für den Schul- und Vereinsbetrieb sowie 26 Frei- und Sommerbäder. Außerdem gehören noch 22 Saunen zu den Badebetriebseinrichtungen, von denen 3 verpachtet sind.
Alle diese Bäder befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand, gehören also dem Land Berlin. Die BBB als vom Land Berlin gegründete Anstalt öffentlichen Rechts sind der Betreiber dieser 63 Badeeinrichtungen.
Als Betreiber müssen die BBB ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber dem öffentlichen Eigentum nachkommen. Das bedeutet, die ihnen anvertrauten Schwimmbäder stets betriebsbereit zu halten und sie damit der öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Kriterien der öffentliche Nutzung leiten sich aus dem Bädergesetz her, das in seiner ersten Fassung am 25.09.1995 verabschiedet wurde. Im Wesentlichen sind drei Nutzungskriterien zu unterscheiden:
- Öffentliche Nutzung der Badebetriebseinrichtungen durch die Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt gegen Entrichtung eines Entgeltes.
- Nichtöffentliche unentgeltliche Nutzung der Badebetriebseinrichtungen durch Sportvereine (insbesondere Schwimmen, Turmspringen und Wasserball), bei denen Schwimmen als Leistungssport im Vordergrund steht.
- Nichtöffentliche unentgeltliche Nutzung der Badebetriebseinrichtungen durch Schulen (insbesondere Schulschwimmen) und Kitas.
Die BBB sind verpflichtet, diese Nutzungen mit eigenem Personal und betrieblichen Aufwendungen zu gewährleisten.